Start des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau am 1. März 2023

Rundschreiben Nr. 066/2023

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen startet am 1. März 2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Fokus des neuen Programms ist es, Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus der Neubauten zu reduzieren, den Energieverbrauch zu verringern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Mit dem KFN fördert der Bund in Form von zinsverbilligten Krediten die Schaffung klimagerechten neuen Wohnraums und neuer Wohngebäude. Ziel des Programms ist es, einen Anreiz zu investiven Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Klimawirkungen von Neubaumaßnahmen zu geben. Dadurch sollen Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus reduziert, der Energieverbrauch in der Betriebsphase verringert und der Einsatz erneuerbarer Energien unter Einhaltung der Prinzipien des nachhaltigen Bauens erhöht werden.  

Neben Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen sind auch alle kommunalen Gebietskörperschaften als Investoren und Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden antragsberechtigt. Diese erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss, der bestimmten Höchstgrenzen unterliegt.

Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Diese hat angekündigt, dass Anträge ab dem 1. März 2023 möglich sind. Die Zusagen könnten jedoch aus technischen Gründen erst ab dem 1. Juni 2023 erstellt werden.



31.01.2023